Die SNBS-Areal-Kriterien

Das SNBS-Areal definiert für die Bereiche Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt 12 Zertifizierungsthemen. Diese werden anhand von 30 Kriterien bewertet.

Bestandesbauten

Auf dem Areal stehende Bestandsbauten müssen innerhalb von 10 Jahren gemäss den Anforderungen erneuert werden. Es gilt jeweils das Produktereglement des SNBS-Areals, das zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Areal gültig ist. Bei Bestandsbauten kann auf eine Erneuerung verzichtet werden, wenn diese Bauten oder Teile davon einem Schutzstatus unterstehen.

Anrechenbarkeit Gebäude-Standards

Anrechenbarkeit Doppelzertifizierung mit SNBS-Hochbau

Werden die Bauten respektive einzelne Bauten des Areals nach SNBS-Hochbau zertifiziert, werden die gemeinsamen Kriterien und Messgrössen nur einmal bewertet.

Anrechenbarkeit in der Label-Familie
Anrechenbarkeit Doppelzertifizierung mit Minergie

Bei einer Doppelzertifizierung werden für die Minergie-Standards folgende Noten vergeben:

Minergie

322 Energiebedarf Betrieb: 5
333 Messgrösse 3, Energiemonitoring: 2.0

Minergie-P

322 Energiebedarf Betrieb: 5.5
333 Messgrösse 3, Energiemonitoring: 2.0

Minergie-A

322 Energiebedarf Betrieb: 5.5
333 Messgrösse 3, Energiemonitoring: 2.0

Anrechenbarkeit Doppelzertifizierung mit Minergie-ECO

Für die folgenden SNBS-Kriterien wurden die ECO-Kriterien übernommen:


311 Treibhausgasemissionen Erstellung
321 Energiebedarf Erstellung
331 Baustelle: Messgrössen 1, 2, 5
342 Wasser: Messgrössen 2, 3

Bei allen Messgrössen des SNBS, die auf Minergie-ECO verweisen, wird die 20/80-Regel gemäss Vorgabenkatalog von Minergie-ECO übernommen. Bei allen übrigen Messgrössen müssen die Anforderungen
zu 100 % umgesetzt werden, um als «vollständig umgesetzt» zu gelten.

Anrechenbarkeit Doppelzertifizierung mit Minergie MQS Bau und MQS Betrieb

Projekte, welche nach MQS Bau und MQS Betrieb von Minergie ausgezeichnet sind, erhalten automatisch
folgende Punktzahl:

333 Betriebsoptimierung: MQS Bau: 5 Punkte, MQS Betrieb: 1 Punkt.

Anrechenbarkeit weiterer Gebäude-Standards
Fonds de Roulement

Im Rahmen der Wohnraumförderung unterstützt der Bund gemeinnützige Wohnbauträger mit Darlehen aus dem Fonds de Roulement. Für die Berechtigung zum Bezug der Darlehen reicht der Nachweis der Erfüllung des SNBS-Areals.

Anrechenbarkeit anderer Areal-Standards

Anrechenbarkeit Doppelzertifizierung mit Minergie-Areal

Wird das Areal gleichzeitig nach Minergie-Areal zertifiziert, können folgende Kriterien/Messgrössen dem gezeigten Niveau bewertet werden:

  • 312 Treibhausgasemissionen Betrieb:
    A1.1 Zertifizierung nach Minergie (-P/-A/-ECO), SNBS-Areal: Siehe Massstab 312
  • 322 Energiebedarf Betrieb:
    A1.1 Zertifizierung nach Minergie (-P/-A/-ECO), SNBS-Areal: Siehe Massstab 322
  • 323 Energiekonzept, Messgrösse 1:
    C1.2 Nutzung thermische Energie und C1.3 Fossilfreie Fernwärme, SNBS-Areal: 2.0 Punkte
  • 323 Energiekonzept, Messgrösse 2:
    C1.4 Nutzung solare Energie, SNBS-Areal: 2.0 Punkte
  • 333 Betriebsoptimierung, Messgrösse 3:
    B1.2 Monitoring mit Energiemanagementsystem (EMS), SNBS-Areal: 2.0 Punkte
  • 335 Mobilitätsmassnahmen, Messgrösse 2:
    E 1.1 Angebot Abstellplätze und E1.2 Nutzerfreundlichkeit der Veloabstellplätze, SNBS-Areal: 2.0 Punkte
SNBS-Areal als Anschlusslösung für 2000-Watt-Areale

Das SNBS-Areal bietet eine Anschlusslösung für 2000-Watt-Areale. Dazu werden im Dokument «SNBS-Areal Anschlusslösung 2000-Watt-Areal» die Regeln, Erleichterungen und die Nachweisführung definiert, die bei der Überführung der 2000-Watt-Areale in SNBS-Areale angewendet werden. Die Überführungsregelung können zertifizierte 2000-Watt-Areale in Anspruch nehmen, die über ein unbefristetes Zertifikat oder eine aktuelle Zertifizierung verfügen.

Areale, die über keine 2000-Watt-Areal-Zertifizierung verfügen, können nicht als Überführungsareal betrachtet werden und müssen den gesamten regulären Prozess des SNBS-Areal durchlaufen. Ist das 2000-Watt-Areal-Zertifikat nicht mehr gültig, kann nach einer Vorprüfung die Anwendung der Überführungslösung in Ausnahmefällen durch die Zertifizierungsstelle zugelassen werden. Der Antrag für eine Überführung muss bis spätestens 31.12.2025 bei der Zertifizierungsstelle eingehen.

Informationsdokument des BFE: "Übergang von 2000-Watt-Areal zu den neuen Labels Minergie-Areal und SNBS-Areal"